Hausordnung der Diesterweg Grundschule

 

In unserer Schule sind ALLE herzlich willkommen. Für ein freundliches Miteinander gibt es bei uns eine Hausordnung für Lehrer, Eltern und Gäste und eine für unsere Schüler.


 

Hausordnung der Diesterweg - Grundschule für Lehrer, Eltern und Gäste

 

 Diese Hausordnung soll dazu dienen, das Zusammenwirken von Schülern und Schülerinnen, Pädagogen, Erziehungsberechtigten und alle an Schule Mitwirkenden zu unterstützen. Die Verwirklichung der Aufgaben der Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten, ihre Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Hausordnung gilt für alle Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes und für alle Personen, die sich im Schulgelände aufhalten, auch, wenn dies außerhalb der regulären Unterrichtszeit geschieht.

 

Diese Hausordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen und ergänzt diese.

  • Alle Personen achten die Würde und das Eigentum des Anderen
  • Alle Personen gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
  • Alle Personen, die das Schul- und Hortgelände einschließlich Sporthalle betreten, achten bei ihrer Kleidung und ihren Verhaltensweisen darauf, dass dadurch niemand diskriminiert, provoziert oder eingeschüchtert wird. Das Mitbringen, Zeigen oder Verbreiten von rassistischen, gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Symbolen, Darstellungen, Kennzeichen, Codes oder Medien ist verboten.
  • Das Zufügen körperlicher, psychischer oder seelischer Gewalt ist untersagt.
  • Niemand hat das Recht fremdes Eigentum zu beschädigen bzw. zu beschmutzen.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die andere Personen oder die eigene Person schädigen, gefährden oder einschüchtern sind verboten. Solche Gegenstände sind bspw.: Waffen, Waffenimitationen, waffenähnliche Gegenstände, Messer, Laserpointer, ….
  • Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schul- und Hortgelände einschließlich der Sporthalle verboten. (Ausnahmeregelungen können durch die Schulleitung temporär und nachvollziehbar für Volljährige getroffen werden.)
  • Handys und Smartphones und andere elektronische Unterhaltungsmedien sind grundsätzlich im Unterricht und schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet und in der Schultasche aufzubewahren. Diese Regelung ist anzuwenden ab Betreten des Schulgeländes bis zu Verlassen des Schulgeländes. (Ausnahmeregelungen können durch Lehrkräfte temporär und nachvollziehbar getroffen werden. → z.B. Bluetooth-Boxen in der Hofpause, Medienprojekt in der Klasse, Medien im Unterricht, zu medizinischen Zwecken, …) Bei Beschädigung oder Verlust o.g. Geräte besteht generell kein Versicherungsschutz seitens der Schule.
  • Smart Watches können als Uhr genutzt werden. Auch dafür besteht kein Versicherungsschutz seitens der Schule, wenn eine Uhr abhandenkommt bzw. beschädigt wird. Funktionen, die im Unterricht störend sind bzw. gegen den Datenschutz verstoßen, werden ausgestellt. Das Fotografieren, Kommunizieren, Aufnehmen ist im Schulalltag nicht erlaubt.
  • Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen und unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Persönlichkeitsrecht.
  • Pokémon – und andere Sammelkarten sind im Unterrichts- und Hortalltag nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen können durch die Schule oder den Hort geregelt werden.
  • Ungenehmigter Warenhandel ist verboten.
  • Die Verteilung oder der Vertrieb von Druckerzeugnissen an die Schüler*innen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  • Schulleitung und stellvertretende Schulleitung haben das Hausrecht. Sie können unbefugte Personen vom Schulgelände verweisen bzw. Ordnungsmaßnahmen gegen Störungen des Hausfriedens ergreifen.
  • Eltern oder andere befugte Personen warten nach dem Unterricht vor dem Schulhaus auf ihr(e) Kind(er). Dies gilt auch für den Nachmittag, z. B: bei GTA, Hausaufgabenzeit und Hortzimmer (immer Klassen 4).
  • Die Schultür ist ab 7.50 Uhr verschlossen. Über die Klingel „Sekretariat“ oder die Notklingel gelangt man auch nach dem Verschließen ins Schulhaus.
  • Mit Beginn des letzten GTA oder Jeki 2-Unterrichts wird das Schulhaus erneut verschlossen. (meist zwischen 14.45 Uhr und 15 Uhr)

 

Bestätigt durch die Lehrerkonferenz am 09.09.19, durch den Elternrat am 18.09.19 und die

Schulkonferenz am 02.10.19

 

Veränderungen bestätigt durch die Lehrerkonferenz am 16.08.2023, den Elternrat und die

Schulkonferenz am 13.09.2023

 


 

 

Hausordnung für Schüler

 

  • Alle Schüler achten die Würde des Anderen.
  • Alle gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
  • Das Zufügen körperliche oder seelischer Gewalt ist untersagt.
  • Niemand hat das Recht fremdes Eigentum zu beschädigen bzw. zu beschmutzen, dazu gehören auch Tische, Stühle und Bücher.
  • Die Einlassaufsicht beginnt 7.30 Uhr. 7.35 Uhr gehen die Schüler in ihre Klassenzimmer. Bis dahin warten sie in der Regel auf dem Schulhof. Die Spielgeräte werden erst in den Hofpausen genutzt. Bei Regen und sehr kaltem Wetter dürfen die Schüler bereits in das Foyer des Schulhauses.
  • Schüler, deren Unterricht nicht zur ersten Stunde beginnt, sollen erst 15 min vor Unterrichtsbeginn erscheinen. Einlass ist dann zu Beginn der Pause.
  • Alle Schüler tragen Hausschuhe. Die Hausschuhe bzw. Straßenschuhe sind in den dafür vorgesehenen Schuhregalen außerhalb der Klassenzimmer ordentlich abzustellen.
  • Mit Beginn der Stunde gehen alle Schüler auf ihre Plätze. Die Türen bleiben bis zum Erscheinen des Lehrers geöffnet. Sollte der Lehrer bis 5 min nach dem Stundenbeginn nicht kommen, ist dies durch einen Schüler im Sekretariat oder im Nachbarzimmer zu melden.
  • In der ersten Pause (8.35 – 8.50 Uhr) frühstücken alle Schüler gemeinsam im Klassenzimmer. In der zweiten Pause (9.35 Uhr – 9.50 Uhr) ist Hofpause/ Bewegungspause auf dem Schulhof. Generell ist in den Zimmern und im Schulhaus auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Das Umherrennen und Toben im Schulhaus und in den Klassenzimmern ist untersagt.
  • Von 11.35 – 12.45 Uhr ist Mittagspause. Die Klassen gehen gemeinsam mit einer Aufsichtsperson nach Zeitplan Mittag essen.
  • Der Abfall wird auf jeder Etage im Schulhaus nach Müll (auch Speisereste) bzw. Kunststoff getrennt. In den Klassenzimmern befindet sich je ein Papierkorb.
  • Während der Hofpausen, auf dem Schulgelände gelten folgende Regeln:
    • Das Schulgelände darf man nicht verlassen.
    • Fußball wird nur auf dem Fußballplatz gespielt.
    • Niemand hängt sich in die Fußballnetze.
    • Das Werfen von Steinen und Kastanien ist verboten.
    • Das Schneeballwerfen ist nur auf dem Schulhof vor dem Kinderland – Gebäude erlaubt.
    • Der Weg vor der Sporthalle ist kein Schulhof.
    • Benutzt die Tischtennisplatte nicht zum Klettern!
    • Die Beete werden nicht betreten.
    • Die Spielgeräte werden wieder weggeräumt (Schränke). Die Aufsicht obliegt einer Klasse (siehe Plan).
    • Auf der Schaukel sind nicht mehr als 4 Kinder.
    • Von der Brücke springt keiner herunter.
  • Bei Regen oder sehr schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassenzimmern (Hauspause) und spielen und malen. Die Aufsicht hat der Lehrer, der nach der Hauspause in der Klasse unterrichtet.
  • Das Öffnen der Fenster wird nur auf Anweisung eines Lehrers vorgenommen, weit geöffnete Fenster sind nur mit Anwesenheit des Lehrers erlaubt.
  • Offenes Feuer (Kerzen u. ä.) ist in den Zimmern nur unter direkter Aufsicht des Lehrers erlaubt, z. B. bei Experimenten. Dabei sind die Brandschutzregeln zu beachten.
  • Im Klassenzimmer wird auf Sauberkeit der Tafel und Ordnung im Allgemeinen geachtet. Dafür ist jeder Schüler, aber auch der Ordnungsdienst zuständig. Der Lehrer hat die Aufsicht darüber.
  • Fundsachen werden im Wäschekorb im Kellerbereich aufbewahrt. Dieser wird immer vor den Ferien von jeder Klasse gesichtet. Anschließend werden die übrig gebliebenen Fundsachen in die Kleiderkammer gegeben.
  • Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, erhalten nach Zustimmung der Eltern einen Fahrradpass. Die Fahrräder der angemeldeten Schüler werden in den Fahrradständern abgestellt und angeschlossen. Für sie besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Bei Benutzung der Toilette wird auf Hygiene geachtet (Spülen, Händewaschen, Tür schließen) und sparsamer Umgang mit Toilettenpapier, Seife und Handtüchern betrieben.

 

Bestätigt durch Lehrerkonferenz am 09.09.19 und durch Elternrat am 18.09.19.

 

Bestätigt durch die Schulkonferenz am 02.10.19

 

Geringfügige Veränderungen zu Punkt 10 und Wegfall Punkt 11.                

12.09.2023