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Formular Schulanmeldung 2025-2026 NEU.PD
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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

 

Liebe Eltern,

 

wird Ihr Kind bis zum 30.06.2024 sechs Jahre alt, melden Sie es bitte in einer Grundschule Ihres Schulbezirkes an. Auch haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, sollte es bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden. Auch dann melden Sie es zu nachfolgenden Anmeldetermin an. Haben Sie Bedenken bezüglich der Schulfähigkeit, melden Sie Ihr Kind trotzdem an. In der Schule sagen wir Ihnen dann, wie es weitergeht.

 

Die Stadt Wurzen hat im Kernbereich mit den 3 Grundschulen, Diesterweg – GS, Ringelnatz – GS und GS an der Sternwarte, einen gemeinsamen Schulbezirk. Das bedeutet, Sie können zwischen den drei Grundschulen wählen.

 

 

Unsere Anmeldezeiten sind:

 

Montag, 12.08.2024, 7.00 Uhr – 17.00 Uhr

 

Mittwoch, 14.08.2024, 7.00 Uhr – 15.00 Uhr

 

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde, Anmeldeformular, Nachweis zum Masernschutz und die weiteren Anlagen mit. Auf dem Anmeldeformular müssen beide Sorgeberechtigte unterschreiben. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dieser Umstand nachzuweisen (Sorgerechtsbescheinigung, Negativbescheid vom Jugendamt). Sollte die Anmeldung nur ein Elternteil durchführen bitten wir um Vorlage einer Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises des weiteren sorgeberechtigten Elternteils.

 

Sollten Sie das Anmeldeformular noch nicht im Vorfeld erhalten haben, ist es kein Problem dieses vor Ort auszufüllen. 

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

 

 

H. Kempe

 

Schulleiterin der Diesterweg – GS Wurzen

 


 

Informationen für Eltern zum Aufnahmeverfahren Klasse 1 an der Diesterweg-Grundschule Wurzen im gemeinsamen Schulbezirk, Schuljahr 2023/2024

 

 

 

Wurzen, 01.06.2023

 

 

 

Liebe Eltern!

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Unsere Schule liegt im gemeinsamen Schulbezirk der Kernstadt Wurzen. Im gemeinsamen Schulbezirk können Sie entscheiden, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.

Sollten mehr Schüler an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:

 

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen

  2. eng umgrenzte Härtefälle

  3. Länge und Dauer des sicheren Schulwegs1

 

  1. fußläufige Erreichbarkeit
    aa) Ermittlung der Schüler, die unsere Schule fußläufig erreichen können und bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Wurzen. Diese werden vorrangig aufgenommen.

 

bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Wurzen. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.

2. Beförderung mit öffentlichem Personennahverkehr/ freigestelltem Schülerverkehr

 

aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk schneller erreichbar am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der zeitlich kürzeste sichere Schulweg. Diese Schüler werden vorrangig aufgenommen.

 

bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des zeitlich kürzesten sicheren Schulwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk zeitlich am längsten wäre.

 

  1. Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) bzw. b) nicht zutrifft, mit dem zeitlich kürzesten sicheren Schulweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule.

 

Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

 

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u. ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.

Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 13.05.2024.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

H. Kempe

 

 

1 Für die Ermittlung des jeweils zeitlich kürzesten sicheren Schulweges gilt Folgendes:

Grundsätzlich ist auf die fußläufige Erreichbarkeit der Schule abzustellen. Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 ist ein Fußweg von 2 km grundsätzlich zumutbar.

Ab einer sicheren Fußweglänge von 2 km ist auf die Schülerbeförderung abzustellen. Die Dauer des Schulweges ist unter Berücksichtigung des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Haltestelle, der Fahrdauer, ggf. Umsteigezeiten und des Fußweges von der Haltestelle zur Schule zu ermitteln.

Für die Umrechnung der Fußwegelänge in Dauer gilt, dass 200 Meter 3 Minuten entsprechen.

Der sichere Schulweg wird anhand des Schulwegeplans der Stadt Wurzen ermittelt.