Bewertung und Zensierung

 

Nach Beschluss der Lehrerkonferenz und den gesetzlichen Grundlagen (Schulordnung, Lehrpläne, Bildungsstandards), dem Positionspapier vom Comenius-Institut und den Empfehlungen zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung gibt es für die Diesterweg-Grundschule folgende Bewertungsrichtlinien und Festlegungen:

 

  • Die Ermittlung, Beurteilung und die daraus folgende Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers.
  • Diese soll auf der Grundlage der Analyse des Lernprozesses und der Lernergebnisse erfolgen. Dabei werden unterschiedliche Anforderungen, welche sich aus den unterschiedlichen Entwicklungsständen der Schüler ergeben gestellt.
  • Grundlagen der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen.
  • Die Bewertung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers. Dabei sind festgestellte Teilleistungsschwächen angemessen zu beachten (Nachteilsausgleich).
  • In der Klasse 1 werden keine Noten erteilt.
  • In Klasse 2 wird Deutsch, Mathematik und Sachkundeunterricht benotet.
  • Ab Klassenstufe 3 werden alle Fächer, außer Englisch benotet. Englisch wird ab 4. Klasse bewertet.
  • Die LRS I und II werden wie eine dritte Klasse geführt, die LRS 3/I und die LRS 3/II. Die Schüler erhalten jedoch keine Halbjahresinformation im Februar, sondern nur am Ende der LRS I. Am Ende der LRS II bekommen die Schüler ein Zeugnis. Die Zensuren der LRs  I werden nur für die Halbjahresinformation verwendet, die Noten der LRS II nur für das Zeugnis. Im Februar erhalten die Schüler jeweils einen ausführlichen Pädagogischen Entwicklungsbericht.
  • Klassenarbeiten (KA) geben Aufschluss über Unterrichtserfolge und Kenntnisstand einer Klasse sowie einzelner Schüler. Sie können in der Regel nur nach Abschluss einer Unterrichtseinheit angesetzt werden.
  • KA sind anzukündigen. An einem Tag darf nicht mehr als eine, pro Woche dürfen nicht mehr als 2 KA geschrieben werden. Sie sollen nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen und nicht unmittelbar nach den Ferien geschrieben werden.
  • Die Anzahl der schriftlichen, mündlichen und praktischen KK bestimmt der Lehrer des Faches.
     
     
     

 

Bewertungsmaßstab

 

 

 

 

Note 1

 

 

ab 95%

     

Note 2

ab 85%

     

Note 3

ab 65%

     

Note 4

ab 45%

     

Note 5

ab 25&

     

Note 6

bis 24 %

     

 

„Alternative“ Diktate

 

Note 1

bis 0,5 Fehler

Note 2

bis 3 Fehler

Note 3

bis 6 Fehler

Note 4

bis 9 Fehler

Note 5

bis 14 Fehler

Note 6

ab 14,5 Fehler